Gesetze und Verordnungen zum Thema Internet barrierefrei beziehen sich auf die WAI-Definitionen des W3C. Das W3C ist das World Wide Web Consortium, das internationale Standards für das World Wide Web festlegt. Es bestimmt unter anderem, welche Muss-, Soll- und Kann-Vorgaben für barrierefreie Webauftritte gelten.
Die wesentliche rechtliche Grundlage ist die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BITV). Sie wurde am 17. Juli 2002 vom Bundesministerium des Innern veröffentlicht. Sie legt fest, wie barrierefreie Internetauftritte der Bundesbehörden aussehen sollen. Behinderte und nichtbehinderte Menschen sollen gleichberechtigten Zugang zu Angeboten der Informationstechnik erhalten. Die Verordnung bezieht sich auf Paragraph 4 des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG). Sie regelt detailliert die technischen Anforderungen an barrierefreie Webauftritte. Bis 31. Dezember 2005 mussten alle Webangebote von Bundesbehörden barrierefrei sein. Entsprechende Gesetze und Verordnungen für die einzelnen Bundesländer waren für 2005 un die Folgejahre angekündigt.
Es ist gewünscht und zu erwarten, dass die Privatwirtschaft nachzieht und dass insbesondere die Webauftritte von Firmen, die mit Behörden zusamenarbeiten, ebenfalls bald barrierefrei umgestaltet werden.
Seitenanfang