Bayerns Behörden gestalten ihre Internetauftritte barrierefrei neu - oder um. Bei neuen Internetauftritten muss mindestens ein Zugangspfad, also ein hinführender Link, bereits jetzt die Barriererefrei-Bedingungen erfüllen.
Bis Ende 2012 müssen alle Zugangspfade barrierefrei sein. Bestehende Webangebote, die sich speziell an behinderte Menschen richten, müssen bis Ende 2010 barrierefrei sein. Für alle anderen öffentlichen Webauftritte der öffentlichen Hand gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2013. Das legt die Bayerische Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BayBITV) fest, die zum 1. Januar 2007 in Kraft getreten ist. Für Landesbehörden ist die Verordnung bindend. Gemeinden, Gemeindeverbänden und Landkreisen wird empfohlen, die Regeln analog umzusetzen.
Stand: 20.09.2007
Autor: Peter Lokk